Die Angebote der DEHRENDORF Immobilien oHG sind freibleibend und unverbindlich. Ein Zwischenverkauf oder eine Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Die Annahme des Angebotes der DEHRENDORF Immobilien oHG auf Abschluss eines Maklervertrages durch den Käufer begründen den Abschluss eines Nachweis- oder Vermittlungsauftrages. Sowohl Angebot als auch Annahme haben in Textform zu erfolgen. Bei Mietobjekten wird der Abschluss eines Nachweis- oder Vermittlungsauftrages auch durch die Inanspruchnahme der Dienste der DEHRENDORF Immobilien oHG nach erfolgter Angabe der Adresse des Vermieters oder des Mieters oder der Mitteilung der Objektanschrift begründet.
Der Courtage-/Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund der Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit der DEHRENDORF Immobilien oHG ein Vertrag in Textform über das von der DEHRENDORF Immobilien oHG benannte Objekt zustande gekommen ist. Für den Nachweis oder die Vermittlung zahlt der Auftraggeber bei Erwerb des Objektes durch ihn oder durch einen Verwandten, eine Courtage von 3,57 % inkl. 19 % Mehrwertsteuer vom gesamten Wirtschaftswert des Vertrages unter Einschluss aller damit zusammenhängenden Nebenabreden. Das Gleiche gilt, wenn statt des Auftragsgeschäftes ein Ersatzgeschäft (beispielsweise Vermietung anstelle des Verkaufs oder Verkauf anstatt der Vermietung) getätigt wird, durch das der gleiche wirtschaftliche Erfolg erzielt wird. Im Falle der Vermietung einer Immobilie zahlt der Auftraggeber der DEHRENDORF Immobilien oHG für den Nachweis oder die Vermittlung bei Abschluss des Vertrages durch ihn oder einen Verwandten eine Courtage in Höhe von 2,38 Monatskaltmieten inkl. 19 % Mehrwertsteuer. Bei Miet- oder Pachtverträgen für gewerbliche Flächen beträgt die Courtage 3,57 Monatskaltmieten inkl. 19 % Mehrwertsteuer.
Der Courtageanspruch wird mit Abschluss des notariellen Kaufvertrages oder des Mietvertrages fällig. Mehrere Auftraggeber haften gesamtschuldnerisch für die volle Courtage.
Ist dem Auftraggeber das angebotene Objekt bereits anderweitig bekannt, so hat er dies DEHRENDORF Immobilien oHG binnen Wochenfrist in Textform mitzuteilen. Unterbleibt die Benachrichtigung, so gelten der Nachweis und die Vermittlung der DEHRENDORF Immobilien oHG als ursächlich für den Vertragsabschluss. Sofern der Auftraggeber nachweisen kann, dass die Tätigkeit der DEHRENDORF Immobilien oHG nicht zum Vertragsabschluss geführt hat, verpflichtet er sich zum Ersatz der von der DEHRENDORF Immobilien oHG erbrachten und nachgewiesenen Leistungen. Zeitliche Aufwendungen werden entsprechend Ziffer 9 vergütet.
Die DEHRENDORF Immobilien oHG ist berechtigt und bei einer Doppeltätigkeit verpflichtet, auch für die andere Vertragspartei entgeltlich tätig zu werden. Sie weist darauf hin, dass eine Doppeltätigkeit bei Immobiliengeschäften die Regel ist
Die DEHRENDORF Immobilien oHG ist hinsichtlich des angebotenen Objektes auf die Auskünfte der Verkäufer, Vermieter, Verpächter, Bauherren, Bauträger und Behörden angewiesen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben wird keine Haftung übernommen. Darüber hinaus übernimmt die DEHRENDORF Immobilien oHG keine Gewähr für die Objekte und haftet nicht für die Bonität der Vertragspartner.
Der Empfänger des Angebotes behandelt alle Angaben und Mitteilungen vertraulich. Gelangt durch eine von ihm zu verantwortende Indiskretion ein Dritter zu einem Vertragsabschluss mit einem von der DEHRENDORF Immobilien oHG nachgewiesenen oder vermittelten Anbieter, so ist der Empfänger des Angebotes zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 3,57 % inkl. 19 % Mehrwertsteuer vom Wirtschaftswert des Vertrages verpflichtet. Bei wohnwirtschaftlicher Vermietung beträgt die Entschädigung 2,38 Monatskaltmieten inkl. 19 % Mehrwertsteuer und bei gewerblicher Vermietung beträgt die Entschädigung 3,57 Monatskaltmieten inkl. 19 % Mehrwertsteuer.
Die DEHRENDORF Immobilien oHG nimmt keine Vermögenswerte entgegen, die der Erfüllung vertraglicher Vereinbarungen zwischen Veräußerer und Interessenten dienen.
Sollte ein der DEHRENDORF Immobilien oHG erteilter Auftrag gegenstandslos geworden sein, so ist der Auftraggeber verpflichtet, die DEHRENDORF Immobilien oHG hiervon unverzüglich zu verständigen. Vertragswidriges Verhalten des Auftraggebers berechtigt die DEHRENDORF Immobilien oHG, Ersatz für ihre sachlichen und zeitlichen Aufwendungen zu verlangen. Der Ersatz für den Zeitaufwand bemisst sich nach der Entschädigung von vereidigten Sachverständigen.
Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Kaufleute ist 32756 Detmold.
Die DEHRENDORF Immobilien oHG ist nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.