Egal ob Sie sich von Ihrem Ehepartner scheiden lassen oder aufgrund eines Trauerfalls eine Immobilie erben, befinden Sie sich in einer emotional belastenden Situation. In jedem Fall ist es nötig, eine Entscheidung über das weitere Vorgehen mit der Immobilie zu treffen.
Soll das Haus oder die Wohnung verkauft werden? Wenn nicht, wer bleibt darin wohnen? Nicht selten kommt es hierbei zu Unstimmigkeiten mit dem Expartner oder den Miterben. Wie Ihnen dabei eine professionelle Immobilienbewertung helfen kann, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Die Bewertung einer Immobilie ist notwendig, um ihren aktuellen Wert zu ermitteln. Hierfür wenden Fachleute drei professionelle Verfahren an. Das Verkehrswertverfahren vergleicht Ihr Haus oder Ihre Wohnung mit ähnlichen Immobilien der Region. Beim Sachwertverfahren wird die Summe berechnet, die nötig ist, um den aktuellen Zustand der Immobilie wiederherzustellen. Für Mietimmobilien wird das Ertragswertverfahren angewandt, bei welchem anhand der kontinuierlich erwirtschafteten Erträge der Wert bestimmt wird. Das Wichtigste ist nicht die Wahl des Verfahrens, sondern die Objektivität des Experten. Vor allem im Erb- oder Scheidungsfall raten wir immer dazu, die Immobilienbewertung von einem unabhängigen Dritten wie einem Immobilienmakler vornehmen zu lassen.
Die Kenntnis über den Wert der Immobilie ist die Basis für alle Folgeentscheidungen. Wird er von den Eigentümern selbst geschätzt, führt das meist zu subjektiven Ergebnissen. Mit dem Haus oder der Wohnung sind persönliche Erinnerungen verknüpft, wie das Aufwachsen der eigenen Kinder oder die eigene Kindheit im Elternhaus. Dadurch können unterschiedliche Meinungen über den Wert der Immobilie entstehen. Daher ist eine realistische Bewertung durch einen Immobilienmakler bei Erbschaft oder Scheidung unabdingbar. Wenn Sie ein hohes Streitpotenzial vermuten, empfehlen wir Ihnen ein Gutachten mit rechtlicher Gültigkeit erstellen zu lassen.
Im Scheidungsfall hilft Ihnen die Immobilienbewertung als Basis des Verkaufspreises, um Ihre Vermögenswerte gerecht untereinander aufzuteilen. Ähnlich verhält es sich, wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung erben. Häufig entscheiden sich Erbengemeinschaften für den Verkauf, dessen Ertrag mit einer Bewertung als Basis ebenfalls gerecht verteilt werden kann. Bei der Entscheidung, die gemeinsame Immobilie zu beziehen oder zu übernehmen, werden die Miteigentümer ausbezahlt. Auch hierbei ist das vorherige Wissen über den Wert essenziell, um beispielsweise abzuwägen, ob man sich die Auszahlung oder auch die Instandhaltung überhaupt leisten kann.
Die Erstellung einer Immobilienbewertung ist ein komplexer Prozess. Um sicherzustellen, dass Ihnen dabei keine Fehler unterlaufen, setzen Sie auf uns als Ihren vertrauensvollen Immobilienmakler. Mit unserer unabhängigen und neutralen Wertermittlung sorgen wir dafür, dass alle Parteien fair und gerecht im Umgang mit der Immobilie behandelt werden. Gerne nehmen wir Ihnen auch beim anschließenden Verkauf die anfallenden Aufgaben ab und beraten Sie vollumfänglich zu Ihren Möglichkeiten. Kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular oder telefonisch für eine individuelle Beratung!